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Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Hotelaufnahmevertrag

von Hotel Strandhalle Birgit Patzig
Strandweg 2, 24837 Schleswig 

§1 Geltungsbereich

1.1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Hotelzimmern zur Beherbergung, sowie alle für den Kunden erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen des Hotels.

1.2.  Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies ausdrücklich schriftlich vorher vereinbart wurde.

§2. Vertrag / Haftung

2.1. Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrages des Kunden durch das Hotel zustande.

2.2. Vertragspartner sind das Hotel und der Kunde. Hat ein Dritter für den Kunden bestellt, haftet er dem Hotel gegenüber zusammen mit dem Kunden als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Hotelaufnahmevertrag, sofern dem Hotel eine entsprechenden Erklärung des Dritten vorliegt.

§3 Leistungen, Preise, Zahlung

3.1. Das Hotel ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Unterkünfte bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen. Der Kunde
erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer oder Räumlichkeiten.

3.2. Der Kunde ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise des Hotels zu zahlen. Die gilt auch für vom Kunden veranlasste Leistungen und Auslagen des Hotels an Dritte.

3.3. Die vereinbarten Preise verstehen sich einschließlich der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden Steuern und lokalen Abgaben. Nicht enthalten sind lokale Ausgaben, die nach dem jeweiligen Kommunalrecht vom Gast selbst geschuldet sind, wie zum Beispiel Kurtaxe. Bei Änderung der gesetzlichen Umsatzsteuer oder der Neueinführung, Änderung oder Abschaffung lokaler Abgaben auf den Leistungsgegenstand nach Vertragsschluss können die Preise entsprechend angepasst werden.

3.4. Wenn zwischen den Partnern nichts anderes schriftlich vereinbart worden ist, erfolgt die Bezahlung vor Ort in bar, per EC-Karte oder Kreditkarte.

3.5. Bei gesonderten Angeboten oder Zimmerraten kann eine Teil-Vorauszahlung oder eine komplette Bezahlung vor dem Aufenthalt notwendig sein, diese wird per Vorab-Überweisung oder Abbuchung von Kreditkarten vorgenommen.

3.6. Nicht in Anspruch genommene Leistungen werden grundsätzlich weder vergütet noch gutgeschrieben.

3.7. Bei größerer Anzahl an Zimmern, sowie Gruppen- und Tagungsbuchungen werden gesonderte Zahlungsbedingungen vereinbart.

§4 Rücktritt des Kunden von Übernachtungen (Abbestellung, Stornierung)

4.1. Im Interesse des Gastes sollte der Rücktritt unter Beifügung der Reiseunterlagen schriftlich erfolgen. Maßgebend für den Rücktrittszeitpunkt und für die Höhe der Rücktrittskosten ist der Zugang der Rücktrittserklärung im Hotel Strandhalle.
Soweit keine anderen Stornierungs-Zeiträume vereinbart wurden, gilt folgende Regelung:
ab 1 Tag vor Anreise: 80% der gesamten Kosten
bei Nichterscheinen bzw. Stornierung nach Reisebeginn: 80% der gesamten Kosten
Rücktrittskosten sind auch dann zu zahlen, wenn der Urlaubsgast die Reise nicht oder nicht rechtzeitig antritt.

– andere Vereinbarungen zu längeren oder geänderten Stornierungsfristen in Buchungsbestätigungen bleiben in Kraft –

4.2. Bei vorzeitiger Abreise ist der vollständige Buchungsbetrag zu entrichten.
Das Hotel ist nach Treu und Glauben gehalten, nicht in Anspruch genommene Zimmer anderweitig zu vermieten, um Ausfälle zu vermeiden und die Stornierungsgebühren für den Gast niedrig zu halten. Dem Gast bleibt es vorbehalten, einen geringeren Schaden dem Hotel gegenüber nachzuweisen.

4.3. Bei größerer Anzahl an Zimmern, sowie Gruppen- und Tagungsbuchungen werden gesonderte Stornierungsbedingungen vereinbart.

§5 An- und Abreise, Nutzung der Unterkünfte

5.1. Gebuchte Unterkünfte stehen dem Kunden ab 15.00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Kunde hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung.

5.2. Am vereinbarten Abreisetag sind die Unterkünfte dem Hotel bis spätestens um 11.00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen.

§6 Änderungen

6.1. Von Leistungsänderungen wird das Hotel Strandhalle den Urlaubsgast unverzüglich unterrichten. Etwaige Änderungen des Reisepreises nach Vertragsschluss sind unverzüglich zu erklären und werden erst durch Bestätigung des Gastes gültig.

§7 Haftung des Hotels

7.1. Das Hotel haftet mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns für seine Verpflichtungen aus dem Vertrag. Diese Haftung ist im nicht-leistungstypischen Bereich jedoch beschränkt auf Leistungsmängel, Schaden, Folgeschäden oder Störungen, die auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zurückzuführen sind. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Hotels auftreten, wird das Hotel bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, dass ihm zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.

7.2. Soweit dem Kunden ein Stellplatz auf dem Hotelparkplatz, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Darüber hinaus gilt auf dem gesamten Hotelgelände die StVO.

7.3. Zurückgebliebene Sachen des Gastes werden nur auf Anfrage, Risiko und Kosten des Gastes nachgesandt. Das Hotel bewahrt die Sachen 6 Monate auf.

7.4. Der Gast hat die Einrichtungsgegenstände und Ausstattung der Hotelanlage sowie Zimmer und Räume pfleglich zu behandeln.
Für grobe Verschmutzungen oder Beschädigungen, die über das normale Maß der Inanspruchnahme hinausgehen, auch wenn sie sich erst nach der Abreise des Gastes herausstellen, ist das Hotel berechtigt, dem Gast die Reparaturkosten, Kosten für Ersatz oder für Reinigung, zuzüglich eventueller Umsatzeinbußen aus einer hieraus nicht möglichen Vermietung des Zimmers zu verlangen und diese nachträglich in Rechnung zu stellen.

7.5. Im Hotel Strandhalle ist grundsätzlich ein W-LAN-System kostenfrei verfügbar. Sollte im Falle einer technischen Störung kein Internetzugang möglich sein, werden Schadenersatzforderungen gegen das Hotel ausdrücklich ausgeschlossen.
Auch eine Minderung des Zimmerpreises ist aus diesem Grund nicht möglich.

§8 Rauchverbot im Hotel

8.1. Das Rauchen ist in allen Räumen des Hotels strengstens untersagt und ist nur außerhalb des Hotels gestattet. Bei einem Verstoß gegen das Rauchverbot hat das Hotel das Recht, vom Gast einen Schadenersatz für die gesondert aufzuwendende Reinigungskosten von bis zu 100,00 € zuzüglich eventueller Umsatzeinbußen aus einer nicht möglichen Vermietung des Zimmers zu verlangen.

8.2. Sollte aufgrund von Rauchen innerhalb des Hotels der Feueralarm ausgelöst werden und ein Feuerwehr-Einsatz ausgelöst werden, sind alle anfallenden Kosten extra durch den Verursacher zu tragen.

§9 Verlust von Schlüssel / Zimmerkarte

9.1. Bei Verlust des Zimmerschlüssel und / oder der Zimmerkarte trägt der Gast die Kosten der Wiederbeschaffung in Höhe von 50 ,00 €.

§10 Schlussbestimmungen

10.1. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages, der Antragsannahme oder dieser Geschäftsbedingungen sollen schriftlich erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.

10.2. Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz des Hotels.

10.3. Es gilt deutsches Recht.

10.4. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbestimmungen unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.

(Stand 12. April 2024)